Viertes Gesetz zur „Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“
Die Bundesregierung hat am 13. März 2024 den vom BMJ vorgelegte Entwurf eines „Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ (BEG IV) beschlossen.
Hier ein Überblick zu den Inhalten:
Verkürzung der Aufbewahrungsfristen
Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden von zehn auf acht Jahre verkürzt. Dies gilt für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe. Diese Änderung soll auch rückwirkend für bereits ausgestellte oder empfangene Rechnungen und andere Belege gelten, deren Aufbewahrungsfrist am Tag nach der Verkündung des BEG IV noch nicht abgelaufen ist.
Abschaffung der Hotelmeldepflicht
Deutsche Staatsangehörige müssen sich bei Übernachtungen in Hotels nicht mehr anmelden. Die Meldepflicht für ausländische Gäste bleibt bestehen.
Reduzierung von Formerfordernissen
Schriftformerfordernisse werden zu Textformerfordernissen herabgestuft. Anders als die Schriftform setzt die Textform keine eigenhändige Unterschrift voraus: Beispielsweise reichen auch eine E-Mail, eine SMS oder eine Messenger-Nachricht aus. Entsprechende Herabstufungen sind unter anderem im Vereinsrecht und im Gesellschaftsrecht geplant. So sollen Vereinsmitglieder ihre Zustimmung zu einem Beschluss, der ohne Mitgliederversammlung gefasst wurde, künftig auch in Textform erklären können. Auch sollen GmbH-Gesellschafter – bei Beschlüssen außerhalb einer Versammlung – ihre Stimme in Textform abgeben können, wenn sämtliche Gesellschafter damit einverstanden sind. Zudem sollen Schriftformerfordernisse im Schuldverschreibungsgesetz sowie im Depotgesetz herabgestuft werden.
Einführung einer zentralen Vollmachtsdatenbank
Steuerberater erhalten die Möglichkeit, Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung in einer zentralen Datenbank zu hinterlegen. Dies erleichtert die Beantragung von Leistungen und die Kommunikation mit den Behörden.
Öffentliche Versteigerungen auch online
Es soll möglich werden, öffentliche Versteigerungen wahlweise auch online per Live-Stream oder in hybrider Form (vor Ort und online) durchzuführen.
Fluggastabfertigung
Die Fluggastabfertigung kann künftig auch digital erfolgen. Dadurch sollen die Abläufe am Flughafen schneller werden.
Weitere Maßnahmen
- Erhöhung der Schwellenwerte für die Mitbestimmung in GmbHs
- Vereinfachung der Gründung von Kapitalgesellschaften
- Erleichterungen bei der Abgabe von Steuererklärungen
Zeitpunkt des Bundestagsbeschlusses:
Der Bundestag wird voraussichtlich im Sommer 2024 über das BEG IV abstimmen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes ist im Herbst 2024 zu rechnen.
Quelle: BMJ
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