In den letzten Jahren sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von Stiftungen stetig verbessert worden.
Das neue Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts auf Bundesebene ist am 01. Juli 2023 in Kraft getreten und bringt Verbesserungen für kleine und große Stiftungen mit sich. Das bisher geltende zersplitterte materielle Landesstiftungsrecht wird durch die Reform abgelöst.
Die Neufassungen und Ergänzungen der Regelungen des Bundestages sind in den §§ 80 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches beschlossen worden.
Wie wir Sie unterstützen können ...
FAQ
Was ist eine Stiftung?
Für welche Stiftungen gilt das neue Stiftungsrecht?
Welche wesentlichen Änderungen bringt die Stiftungsrechtsreform mit sich?
Wie gründet man eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts?
Über welches Vermögen kann eine Stiftung nach neuem Recht verfügen?
Wer führt die Geschäfte einer Stiftung?
Welche Neuregelungen wurden hinsichtlich der Stiftungsorgane getroffen?
Wer haftet für die Geschäfte der Stiftung?
Was muss bei einer Änderung der Satzung beachtet werden?
Ab wann soll ein Stiftungsregister eingeführt werden und was hat es damit auf sich?
Welcher Handlungsbedarf besteht für Bestandsstiftungen aktuell?
Mit Stiftungen Steuern sparen
Stiftungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, sind steuerbegünstigt.
Dagegen sind Stiftungen, die ausschließlich privatnützige Zwecke verfolgen (z. B. Familienstiftungen) mit Vermögen und Erträgen allgemein steuerpflichtig.
Gemeinnützige Stiftungen sind von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit, soweit die Einkünfte nicht im Rahmen eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes erzielt werden.
Ferner sind gemeinnützige Stiftungen weitgehend von der Grundsteuer befreit. Jedoch fällt beim Erwerb von Grundstücken Grunderwerbsteuer an, soweit es sich nicht um Schenkungen oder um Zuwendungen aus Erbschaften handelt.