Umfassende Steuerinformationen von Ihrem Steuerberater aus Düsseldorf

Steuerberater
in Düsseldorf
Kanzlei-Blog

Bleiben Sie stets informiert und auf dem neuesten Stand der steuerlichen Entwicklungen. Wir teilen regelmäßig wertvolle Informationen, Tipps und Einblicke in aktuelle Steuerthemen mit Ihnen, um Sie in auf dem Laufenden zu halten. Nutzen Sie außerdem unseren Pool aus Formulare und Checklisten für die Zusammenarbeit. Bei Fragen, Anliegen oder für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Geldgeschenke und Freibeträge


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Wer einen größeren Geldbetrag verschenkt oder geschenkt bekommt, muss dieses Geschenk innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt melden. Die Grenze, ab der Sie dem Finanzamt Geldgeschenke melden müssen, behandeln die Ämter ganz unterschiedlich, allerdings stellen 20.000 EUR einen Richtwert dar, ab dem die Schenkung gemeldet werden sollte.
Eltern können ihren Kindern oder Stiefkindern grundsätzlich jeweils bis zu 400.000 EUR steuerfrei schenken, Ehepaare können sich jeweils sogar bis 500.000 EUR schenken. Großeltern schenken den Enkelkindern bis zu 200.000 EUR steuerfrei.
Die steuerlichen Freibeträge können alle 10 Jahre neu in Anspruch genommen werden.