Regierungsentwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz
Das Bundeskabinett hat am 16. August 2023 den Regierungsentwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen, das Maßnahmen zusammenführen und Regelungen aus dem Gesellschaftsrecht, dem Kapitalmarktrecht und dem Steuerrecht bündeln soll. Das Gesetz hat das Ziel, den deutschen Finanzstandort zu stärken und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU zu verbessern.
Hier sind einige der vorgeschlagenen Maßnahmen:
Erleichterter Zugang zum Kapitalmarkt: Insbesondere Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) soll der Zugang zum Kapitalmarkt und die Aufnahme von Eigenkapital erleichtert werden.
Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen: Der steuerfreie Höchstbetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen soll auf 5.000 EUR jährlich angehoben werden.
Einführung der E-Aktie: Die E-Aktie wird eingeführt, um Start-ups und Wachstumsunternehmen den Zugang zu Eigenkapital zu erleichtern.
Schaffung der Börsenmantelaktiengesellschaft (BMAG): Die BMAG wird geschaffen, um einen einfacheren Kapitalmarktzugang zu ermöglichen.
Verbesserung steuerrechtlicher Rahmenbedingungen: Die steuerrechtlichen Regelungen sollen so verändert werden, dass die Attraktivität von Aktien und börsennotierten Wertpapieren als Kapitalanlage erhöht wird.
Bitte beachten Sie, dass sich der Gesetzesentwurf noch im Gesetzgebungsverfahren befindet und weitere Änderungen möglich sind.
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