Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
Seit 2020 gibt es den Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen (§ 35c EStG). Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine Bescheinigung über die Maßnahmen, die der ausführende Handwerksbetrieb dem Bauherrn ausstellt.
Das BMF hat für die Betriebe nun neue Musterbescheinigungen veröffentlicht: https://www.tinyurl.com/42dtz4v5
Ähnliche Artikel
- Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien
- Spenden für technische Hilfe zur Reparatur kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine
- Ertragsteuerliche Behandlung der Kindertagespflege
- Umsatzsteuerliche Behandlung von Reihengeschäften
- Anzeige über die Erwerbstätigkeit von Photovoltaikanlagenbetreibern
- FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“
- Gesetzesänderungen und neue Regelungen zum 1. Juli 2023
- Ertragssteuer: Betriebliche und berufliche Betätigung in der häuslichen Wohnung
- Gastronomie 2024: Kein ermäßigter Steuersatz
- Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge