Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2025

Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke festgesetzt.
Für das Jahr 2025 hat das Bundesfinanzministerium geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekanntgegeben: https://www.tinyurl.com/yudfcwwv
Ähnliche Artikel
- Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
- Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien
- Spenden für technische Hilfe zur Reparatur kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine
- Ertragsteuerliche Behandlung der Kindertagespflege
- Umsatzsteuerliche Behandlung von Reihengeschäften
- Anzeige über die Erwerbstätigkeit von Photovoltaikanlagenbetreibern
- FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“
- Gesetzesänderungen und neue Regelungen zum 1. Juli 2023
- Ertragssteuer: Betriebliche und berufliche Betätigung in der häuslichen Wohnung
- Gastronomie 2024: Kein ermäßigter Steuersatz