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Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Sanierungserträgen


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Das Niedersächsische Finanzgericht hat in seinem Urteil vom 25. Mai 2023 (Az.: 10 K 182/20) wesentliche Aspekte zur Steuerfreiheit von Sanierungserträgen nach § 3a EStG klargestellt. Das Gericht beurteilte, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt waren.

Sachverhalt:
Der Fall betraf einen Schuldenerlass, der als Sanierungsmaßnahme diente, um das Überleben eines Unternehmens zu sichern. Der Kläger argumentierte, dass dieser Erlass steuerfrei sein müsse, da die Voraussetzungen des § 3a EStG erfüllt seien.

Entscheidung des Gerichts:
Das Finanzgericht wies die Klage ab, da es sowohl an der Sanierungseignung als auch an der Sanierungsabsicht fehlte. Wesentliche Gründe waren:
- Die fehlende Sanierungseignung: Es gab kein prüfbares und nachvollziehbares Sanierungskonzept.
- Die Maßnahmen führten nicht zu einer deutlichen Verbesserung der wirtschaftlichen Situation.
- Verluste des Unternehmens waren weiterhin hoch, was die Wirksamkeit des Konzepts in Frage stellte.
- Fehlende Sanierungsabsicht der Gläubiger: Die Gläubiger handelten primär in ihrem eigenen Interesse und nicht, um die langfristige Überlebensfähigkeit des Schuldners zu sichern.

Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung eines klar dokumentierten Sanierungskonzepts und der nachweisbaren Absicht der Gläubiger, zur Sanierung des Schuldners beizutragen, um die Steuerfreiheit nach § 3a EStG in Anspruch nehmen zu können.
Quelle: FG Niedersachsen