Streit um Mietkaution - Recht auf Belegeinsicht

Das Amtsgericht Hamburg hat klargestellt, dass Mieter das Recht haben, Einsicht in die Belege der Betriebskostenabrechnung zu nehmen, ohne unzumutbare Entfernungen zurücklegen zu müssen.
Im Streitfall um die Rückzahlung einer Mietkaution von 2.565,45 EUR entschied das Gericht zugunsten der Klägerin, einer Erbin der verstorbenen Mieterin, und verpflichtete die Vermieterin, 1.159,65 EUR zuzüglich Zinsen zu zahlen.
Ein zentraler Aspekt des Urteils war das Recht der Mieterin auf Einsicht in die Belege der Betriebskosten. Die Klägerin hatte Einwände gegen die Nachzahlung aus der Abrechnung für 2021 erhoben und hielt diese zurück, während sie die Vermieterin aufforderte, ihr die Einsicht in die vollständigen Belege zu gewähren. Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, die Belege einer Nebenkostenabrechnung unaufgefordert beizufügen, muss aber nach Aufforderung Einsicht gewähren. Dabei ist es dem Mieter nicht zuzumuten, weite Strecken zurückzulegen, um die Belege einzusehen. Im vorliegenden Fall entschied das Gericht, dass die Einsicht in Hamburg ermöglicht werden muss, da die Wohnung dort liegt.
Andere Gerichte haben ähnlich geurteilt: Der Vermieter ist verpflichtet, Einsichtnahme am Standort der Mietwohnung zu ermöglichen, wenn sein Wohnsitz weit entfernt ist. Das Amtsgericht Wuppertal entschied 2020, dass der Vermieter bei Abwesenheit eine Einsicht vor Ort arrangieren muss. Das Amtsgericht Höxter erklärte es 2021 für unzumutbar, dass Mieter für Belegeinsicht 65 km fahren müssen.
Wichtig:
Die Belegeinsicht umfasst nicht nur Rechnungen, sondern auch Verträge, Leistungsverzeichnisse, Überweisungsbelege und Daten zu Flächen und Verbrauch anderer Wohnungen. Vom Vermieter selbst erstellte Tabellen sind als Nachweise unzureichend.
Mieter haben üblicherweise zwölf Monate ab Erhalt der Abrechnung Zeit, Einsicht in die Belege zu nehmen und Einwände zu erheben.
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