Wichtige Änderungen für Vermieter und Hausbesitzer im Jahr 2025

Erhöhung des Grundfreibetrags
Zum Jahresbeginn 2025 wurde der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer angehoben. Statt der bisherigen 11.784 EUR beträgt er nun 12.084 EUR. Für Ehepaare wurde der Freibetrag entsprechend auf 24.168 EUR erhöht.
Steigende CO2-Preise
Der CO2-Preis ist im Zuge der Energiekrise weiter angestiegen. Zum 1. Januar 2025 wurde er von 45 EUR auf 55 EUR pro Tonne erhöht. Eine weitere Erhöhung ist bereits für das kommende Jahr geplant.
Umsetzung der Grundsteuerreform
Ab 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Alte Berechnungen sind damit nicht mehr zulässig. Künftig erfolgt die Berechnung der Grundsteuer nach folgender Formel:
Grundsteuer = Immobilienwert oder Grundvermögen x Steuermesszahl x Hebesatz
Pflicht für dynamische Stromtarife
Seit Anfang 2025 sind Energieversorger verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten. Damit orientieren sich die Strompreise künftig an den Schwankungen der Strombörse. Starre Stromtarife gehören der Vergangenheit an.
Steuerbefreiung für kleine Photovoltaik-Anlagen
Die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp wurde auf Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien ausgeweitet. Zuvor lag der Grenzwert für diese Gebäudetypen bei 15 kWp. Die Neuregelung gilt für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2025 installiert, in Betrieb genommen oder erweitert werden.
Ausweitung der Solarpflicht
In mehreren Bundesländern wird 2025 die Solarpflicht eingeführt oder erweitert. Da keine bundesweite Regelung besteht, legen die Länder eigenständige Vorgaben fest. Dieser Trend, der bereits im Vorjahr begonnen hat, setzt sich fort.
Auslauf der Mietpreisbremse - Verlängerung geplant
Die Mietpreisbremse läuft 2025 in verschiedenen Bundesländern aus. In Berlin endet sie am 31. Mai, in Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg am 30. Juni. In Mecklenburg-Vorpommern läuft sie im September aus, gefolgt von Rheinland-Pfalz im Oktober sowie Hessen und Bremen im November.
In Bayern, Brandenburg, Sachsen, Niedersachsen und Thüringen endet die Regelung zum Jahresende. Eine Verlängerung der Mietpreisbremse ist jedoch vorgesehen – ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt bereits vor.
Strengere Regelungen für Kamin- und Holzöfen
Zum 1. Januar 2025 wurden die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid bei Kamin- und Holzöfen verschärft. Betroffen sind Geräte, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 eingebaut wurden.
Die neuen Grenzwerte betragen:
- Feinstaub: maximal 0,15 Gramm je Kubikmeter
- Kohlenmonoxid: maximal 4 Gramm je Kubikmeter
Einführung der E-Rechnungspflicht
Seit Anfang 2025 gilt für Unternehmer im B2B-Bereich die Pflicht, E-Rechnungen auszustellen. Dies betrifft auch Vermieter, die als Unternehmer tätig sind. Für Privatpersonen bleibt die klassische Papierrechnung weiterhin erlaubt.
Eine Übergangsfrist erlaubt die Nutzung von Papierrechnungen bis Ende 2026. Ab 2027 sind ausschließlich E-Rechnungen zulässig, wobei für Kleinstbeträge bis 250 EUR sowie bestimmte Leistungen Ausnahmen bestehen.
Installationspflicht für Smart Meter Gateways
Für bestimmte Haushalte gilt ab 2025 die Pflicht zum Einbau eines Smart Meter Gateways (SMGW).
Diese betrifft:
- Stromverbrauch zwischen 6.000 und 100.000 kWh/Jahr
- Stromerzeugende Anlagen mit 7 bis 100 kW Leistung (z. B. Photovoltaik)
- Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen oder E-Ladestationen)
Bis Ende 2025 müssen 20 % der betroffenen Haushalte ausgestattet sein, bis 2028 die Hälfte und bis 2030 fast alle. Der Messstellenbetreiber informiert die Betroffenen mindestens drei Monate vor der Installation.
Verbrauchsabhängige Abrechnung für Wärmepumpen
Ab dem 1. Oktober 2024 ist die verbrauchsabhängige Abrechnung bei Gebäuden mit Wärmepumpen verpflichtend. Vermieter müssen bis zum 30. September 2025 Verbrauchserfassungsgeräte installieren, da die bisherige verbrauchsunabhängige Abrechnung nicht mehr zulässig ist.
Neue Ansätze im Wohnungsbau
2025 wird die Wohngemeinnützigkeit wieder eingeführt, um den Bau von bezahlbarem Wohnraum zu fördern. Gemeinnützige Organisationen profitieren von Steuererleichterungen und günstigen Krediten, müssen aber hohe Dokumentationspflichten erfüllen.
Bürokratieentlastungsgesetz
Die Aufbewahrungsfrist für umsatzsteuerlich relevante Dokumente wird von 10 auf 8 Jahre verkürzt. Das betrifft gewerblich tätige Vermieter mit umsatzsteuerlicher Optierung.
Digitalisierte Belegeinsicht
Vermieter dürfen Belege zur Betriebskostenabrechnung digital bereitstellen. Es besteht kein Anspruch der Mieter auf Einsicht in Originaldokumente.
Neuerungen im Mietrecht
Widerspruch bei Kündigung: Mieter können Widerspruch in Textform (z. B. per E-Mail) statt in Schriftform einlegen. Gewerbemietverträge: Mietverträge mit Laufzeiten über einem Jahr können in Textform abgeschlossen werden. Schriftform entfällt.
Begrenzung von Modernisierungsumlagen
Modernisierungskosten dürfen ab 2025 nur noch zu maximal 6 % pro Jahr auf die Miete umgelegt werden. Außerdem wird die Mietsteigerung auf 2 EUR pro Quadratmeter begrenzt, wenn energetische Maßnahmen durchgeführt werden. Das bedeutet, dass eine energetische Sanierung bei einer 80 m²-Wohnung die Miete maximal um 160 EUR pro Jahr erhöhen darf.
Transparente Nebenkostenabrechnungen werden verpflichtend und fehlerhafte Abrechnungen können angefochten werden.