Umfassende Steuerinformationen von Ihrem Steuerberater aus Düsseldorf

Steuerberater
in Düsseldorf
Kanzlei-Blog

Bleiben Sie stets informiert und auf dem neuesten Stand der steuerlichen Entwicklungen. Wir teilen regelmäßig wertvolle Informationen, Tipps und Einblicke in aktuelle Steuerthemen mit Ihnen, um Sie in auf dem Laufenden zu halten. Nutzen Sie außerdem unseren Pool aus Formulare und Checklisten für die Zusammenarbeit. Bei Fragen, Anliegen oder für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Steuerstundung bei Wohnimmobilie


Copyright: https://de.123rf.com/profile_jat306

Wenn ein Steuerpflichtiger ein Haus oder eine Wohnung geschenkt bekommt oder erbt, kann je nach Verwandtschaftsgrad ein größerer Betrag an Schenkungs- oder Erbschaftsteuer fällig werden.
Muss der Beschenkte oder Erbe die Immobilie verkaufen, um die Zahlung an den Fiskus zu finanzieren, kann er die fälligen Zahlungen bis zu zehn Jahre stunden, also aufschieben. Dies gilt sowohl für selbstgenutzte als auch für vermietete Immobilien. Bei einer Erbschaft fallen sogar keine Zinsen an.