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Gebäudetyp-E-Gesetz: Einfacher, schneller und günstiger Bauen


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Die Bundesregierung plant mit dem neuen Gebäudetyp-E-Gesetz eine Vereinfachung und Beschleunigung des Wohnungsbaus, um die Baukosten zu senken und den Wohnungsmangel zu bekämpfen. Der Gesetzentwurf bringt Änderungen im Bauvertragsrecht und ist Teil der Wachstumsinitiative der Bundesregierung. Das Ziel: Innovativer, kostengünstiger und effizienter bauen.

Die wichtigsten Neuerungen:
1. Flexiblere Bauvorgaben: Bauleistungen, die lediglich Komfort- oder Ausstattungsstandards betreffen, werden nicht mehr automatisch Bestandteil eines Bauvertrags. Auch Vorschriften, die innovative oder nachhaltige Bauweisen erschweren, sollen nicht mehr bindend sein.
2. Abweichungen von Regeln der Technik: Fachkundige Bauunternehmer können künftig ohne umfassende Aufklärung des Auftraggebers von anerkannten technischen Regeln abweichen. Solange die Abweichung gewisse Voraussetzungen erfüllt, wird sie nicht automatisch als Baumangel gewertet.
3. Effizienterer Materialeinsatz und geringere Kosten: *Der Verzicht auf unnötige Standards ermöglicht geringere Planungs- und Baukosten sowie einen effizienteren Umgang mit Baumaterialien.

Vorteile des Gebäudetyps E:
- Einfachheit und Schnelligkeit: Planung und Bauprozesse werden deutlich vereinfacht.
- Kostenreduktion: Unnötige Standards werden gestrichen, ohne Qualität und Sicherheit zu beeinträchtigen.
- Vielfältige Anwendung: Das Konzept eignet sich sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude.
Hohe Baukosten sind in Deutschland ein zentraler Grund für den Wohnungsmangel. Das Gebäudetyp-E-Gesetz soll dies ändern und den Weg für kostengünstigen Wohnungsbau ebnen.

Quelle: www.bundesregierung.de