Beschleunigte Abschreibung von E-Autos im Rahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG)
Die plötzliche Abschaffung der Förderprämie für E-Autos am 18. Dezember 2023 hatte zu einem erheblichen Einbruch der Absatzzahlen geführt und das Vertrauen in die Förderpolitik beschädigt. Die Wiederbelebung der Absatzzahlen soll nun eine beschleunigte Abschreibung im Rahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG) erbringen.
Wie können Unternehmen davon profitieren?
Eine wichtige Neuerung ist die Einführung einer beschleunigten Abschreibung für rein elektrische und emissionsfreie Fahrzeuge, die von Unternehmen angeschafft werden.
Vorteile der beschleunigten Abschreibung:
- Unternehmen können 40 % der Anschaffungskosten des E-Fahrzeugs im ersten Jahr abschreiben.
- In den folgenden Jahren wird der verbleibende Betrag degressiv abgeschrieben, was die steuerliche Belastung in den ersten Jahren nach der Anschaffung erheblich verringert.
- Die Regelung ist befristet für Anschaffungen zwischen Juli 2024 und Dezember 2028.
Zusätzlich soll für die Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen der Bruttolistenpreis, der für die Ermittlung des geldwerten Vorteils herangezogen wird, auf 95.000 EUR angehoben werden. Dies macht teurere Elektrofahrzeuge für Unternehmen und deren Angestellte attraktiver.
Diese steuerlichen Erleichterungen sollen Unternehmen ermutigen, in klimafreundliche Fahrzeuge zu investieren und so den Absatz von E-Autos wieder anzukurbeln.
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