Umfassende Steuerinformationen von Ihrem Steuerberater aus Düsseldorf

Steuerberater
in Düsseldorf
Kanzlei-Blog

Bleiben Sie stets informiert und auf dem neuesten Stand der steuerlichen Entwicklungen. Wir teilen regelmäßig wertvolle Informationen, Tipps und Einblicke in aktuelle Steuerthemen mit Ihnen, um Sie in auf dem Laufenden zu halten. Nutzen Sie außerdem unseren Pool aus Formulare und Checklisten für die Zusammenarbeit. Bei Fragen, Anliegen oder für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets


Copyright: https://de.123rf.com/plus

Mit dem Beschluss zum Jahressteuergesetz 2024 wurde eine wichtige Neuerung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verabschiedet, vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn bereitgestellte Mobilitätsbudgets werden pauschal mit 25 % versteuert. Mit dieser Regelung soll die lohnsteuerliche Behandlung von Mobilitätsbudgets vereinfacht werden und Anreize für umweltverträgliche Mobilität geschaffen werden.

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die Lohnsteuer auf ein Mobilitätsbudget für außerdienstliche Mobilitätsleistungen in Form eines Sachbezugs oder Zuschusses bis zu einem Betrag von 2.400 EUR jährlich pauschal mit 25 % zu erheben, sofern das Budget zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gewährt wird. Diese Regelung gilt auch für E-Scooter, Car-Sharing, Bike-Sharing und andere Sharing-Angebote sowie Fahrtdienstleistungen. Auch der Erwerb von Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr wird begünstigt. Für die Arbeitnehmer fallen keine Steuern an und das Budget kann privat für Mobilitätsleistungen genutzt werden.

Nicht begünstigt sind die Erstattung von Einzelkosten wie Treibstoff oder Reparaturleistungen.

Quelle: IHK