Vermieter dürfen Schäden länger mit Kaution verrechnen
Der Vermieter ist berechtigt, gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters auch mit verjährten Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache aufzurechnen.
Hier finden Sie die Pressemitteiling des BGH: https://www.tinyurl.com/mr2uybu9
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