Umfassende Steuerinformationen von Ihrem Steuerberater aus Düsseldorf

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Kanzlei-Blog

Bleiben Sie stets informiert und auf dem neuesten Stand der steuerlichen Entwicklungen. Wir teilen regelmäßig wertvolle Informationen, Tipps und Einblicke in aktuelle Steuerthemen mit Ihnen, um Sie in auf dem Laufenden zu halten. Nutzen Sie außerdem unseren Pool aus Formulare und Checklisten für die Zusammenarbeit. Bei Fragen, Anliegen oder für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Buchführungspflicht


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Mit dem Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 hat der Steuergesetzgeber die für die Buchführungspflicht maßgebliche Umsatzgrenze ab dem 31. Dezember 2023 von 600.000 EUR auf 800.000 EUR und die Gewinngrenze von 60.000 EUR auf 80.000 EUR erhöht.
Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte, die künftig einen Umsatz von mehr als 800.000 EUR im Kalenderjahr oder einen Gewinn von mehr als 80.000 EUR im Jahr erzielen, sind verpflichtet, Bücher zu führen. Doch auf welche Kalenderjahre kommt es für die Überschreitung der neuen Grenzen genau an?
Übersteigen im Kalenderjahr 2023 die Umsätze nicht die Grenze von 800.000 EUR, kommt eine Verpflichtung zur Bilanzierung nicht in Betracht, auch wenn in 2023 oder einem der Vorjahre die maßgeblichen Jahresumsätze mehr als 600.000 EUR betragen haben.